All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

§1 Anmel­dung, Ver­trag, Widerrufsrecht

Die Anmel­dung des Teil­neh­mers erfolgt in Text­form an die Kurs­lei­tung (per E‑mail oder Post) und ist mit der Leis­tung der Anzah­lung ver­bind­lich. Durch die Buchungs­be­stä­ti­gung kommt der Ver­trag zustan­de. Mit der Buchungs­be­stä­ti­gung erfolgt die Rech­nungs­le­gung.
Gemäß § 312 b, § 312 d, § 355 BGB hat der Kurs­teil­neh­mer bis 14 Tage nach Anmel­dung die Mög­lich­keit, die Anmel­dung zu widerrufen.

Die Teil­neh­mer­zahl ist pro Kurs begrenzt (max. 15 Teil­neh­mer), eine früh­zei­ti­ge Anmel­dung wird emp­foh­len. Eine Reser­vie­rung von Kurs­plät­zen kann nicht vor­ge­nom­men werden.

Ca. 3 Wochen vor Kurs­be­ginn erhält der Teil­neh­mer Infor­ma­tio­nen zur Vor­be­rei­tung, sowie Rezep­te für die Entlastungstage.

§ 2 Leistung

Der Umfang der ver­trag­li­chen Leis­tung und die Höhe der Kurs­ge­bühr erge­ben sich aus der Leis­tungs­be­schrei­bung des jewei­li­gen Ange­bo­tes sowie aus der Buchungs­be­stä­ti­gung.
Mit der Anmel­dung wird eine Anzah­lung laut Anmel­de­for­mu­lar fäl­lig. Die Rest­zah­lung ist bis 4 Wochen vor Beginn des Kur­ses zu leis­ten.
Durch den Teil­neh­mer wäh­rend des Kur­ses nicht in Anspruch genom­me­ne Leis­tun­gen bedin­gen kei­nen Anspruch auf Rück­erstat­tung.
Pro­gramm­än­de­run­gen (z.B. wet­ter­be­dingt) begrün­den kei­ne Ersatzforderungen.

Die­ses Ange­bot ist im Sin­ne des §19 UstG umsatzsteuerbefreit.

§ 3 Rücktritt

3.1 Kurs­lei­tung

Die Min­dest­teil­neh­mer­zahl beträgt 8 Teil­neh­mer. Kommt die­se Anzahl bis 1 Monat vor Kurs­be­ginn nicht zustan­de, kann der Kurs abge­sagt wer­den. Bereits getä­tig­te Kurs­ge­büh­ren wer­den zurück­er­stat­tet. Die Teil­neh­mer erhal­ten eben­falls Ihre Kurs­ge­büh­ren zurück, wenn der Kurs wegen eines vom Kurs­lei­ter nicht zu ver­tre­ten­den Ereig­nis­ses wie zum Bei­spiel, Krank­heit, Unfall, Unwet­ter, Coro­na­re­geln etc. nicht statt­fin­den kann. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che wer­den nicht berücksichtigt.

3.2 Teil­neh­mer

Der Rück­tritt ist jeder­zeit schrift­lich mög­lich. Ent­schei­dend ist der Zugang der schrift­li­chen Rück­tritts­er­klä­rung bei der Kurs­lei­tung. Als Ersatz für bereits getrof­fe­ne Vor­keh­run­gen und Auf­wen­dun­gen wird fol­gen­der Anspruch erhoben.

1.Bei Rück­tritt bis 6 Wochen vor Kurs­be­ginn wird ledig­lich eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 50 € ein­be­hal­ten. Dar­über hin­aus geleis­te­te Zah­lun­gen wer­den zurück­er­stat­tet.
2. Bei Rück­tritt bis 4 Wochen vor Kurs­be­ginn wer­den 30 % der zu leis­ten­den Zah­lung ein­be­hal­ten. Dar­über hin­aus geleis­te­te Zah­lun­gen wer­den zurück­er­stat­tet.
3. Bei Rück­tritt bis 2 Wochen vor Kurs­be­ginn wer­den 60 % der zu leis­ten­den Zah­lung ein­be­hal­ten. Dar­über hin­aus geleis­te­te Zah­lun­gen wer­den zurück­er­stat­tet.
4. Bei einem spä­te­ren Rück­tritt wer­den 100 % der zu leis­ten­den Zah­lung fäl­lig. Bis zwei Tage vor Kurs­be­ginn kann ein Ersatz­teil­neh­mer gestellt wer­den. In die­sem Fall ent­fällt die Rück­tritt­ge­bühr. Dazu ist eine schrift­li­che Infor­ma­ti­on an die Kurs­lei­tung erfor­der­lich.
Die Ersatz­per­son kann von der Kurs­lei­tung zurück­ge­wie­sen wer­den, wenn sie den Anfor­de­run­gen (z.B.: gesund­heit­li­che Vor­aus­set­zun­gen) an die Ver­an­stal­tung nicht gerecht wird.
Soll­te eine ange­fan­ge­ne Fas­ten­wo­che vor­zei­tig been­det wer­den, muss die vol­le Kurs­ge­bühr ent­rich­tet werden

§ 4

Beher­ber­gung

Der Beher­ber­gungs­ver­trag kommt direkt zwi­schen dem Kurs­teil­neh­mer und dem jewei­li­gen Anbie­ter zustan­de. Die Kurs­lei­tung tritt nur als Ver­mitt­ler auf.

Es gel­ten die jewei­li­gen AGBs und Stor­nie­rungs­be­din­gun­gen des Anbieters

Die­se Rege­lung gilt auch bei Krank­heit und unvor­her­seh­ba­ren Ereig­nis­sen. Daher emp­fiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung

§5

Die Kurs­lei­tung haf­tet nur im Rah­men der Sorg­falts­pflicht. Der Teil­neh­mer erklärt mit der Anmel­dung und der Unter­zeich­nung des Haf­tungs­aus­schlus­ses, das er selbst die vol­le Ver­ant­wor­tung für sein eige­nes Han­deln wäh­rend des Fas­ten­kur­ses trägt.

Risi­ken, die sich aus der Teil­nah­me an den Wan­de­run­gen erge­ben, sind von der Haf­tung aus­ge­schlos­sen, eben­so Personen‑, Sach- und Vermögensschäden.

§6

Die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen sind fes­ter Bestand­teil des jewei­li­gen Vertrages.

Mit der  Anmel­dung des Teil­neh­mers zum Fas­ten­kurs bestä­tigt er die Kennt­nis­nah­me der AGB und sei­ne Zustim­mung zu diesen.

 

Stand 01.01.22